GeLi Gas
Entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur haben wir zum 01.08.2008 die Prozesse in unserem Hause nach BK7-06-067 umgestellt.
Kommunikationsdatenblatt - Gas
Reverse Charge - Nachweis Wiederkäuferbescheinigung
Anzeige nach Ziffer 4 Beschluss BK7-06-067 - GeLi Gas
Die Stadtwerke Quickborn GmbH macht von der Option nach Ziffer 4 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 20.08.2007 (Az.: BK7-06-067) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen diskriminierungsfrei zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Vereinbarung zu Geschäftsprozessen und Datenformaten nach Tenor 3
Die Stadtwerke Quickborn GmbH bieten allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 7 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Messwertwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Messwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung werden zwar UTILMD-Nachrichten zwischen Netzbetreiber und Netznutzer versandt, wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten ist die Änderung jedoch nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.