Ihr Weg zum Hausanschluss
Sie möchten ein Gebäude an unser Versorgungsnetz Wasser anschließen?
Unser Beratungsteam für die Energie- und Wasserversorgung beantwortet gerne Ihre Fragen zum Hausanschluss. Ihre Anliegen und Unterlagen können Sie gerne auch an unsere allgemeine Postanschrift senden oder bei einem persönlichen Gespräch während unserer Öffnungszeiten besprechen.
Das Team:
Kurt Moldenhauer........ Abteilungsleiter
Kirsten Werner............. Schwerpunkt Gas/Wasser
Cornelia Höschele........ Schwerpunkt Strom
Rita Marquardt............. Schwerpunkt Gas/Wasser
netzanschluss@stadtwerke-quickborn.de
Telefon: (04106) 616 – 600
Montag – Donnerstag...7.30 – 15.30 Uhr
Freitag.............................7.30 – 12.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Der Anschluss eines Bauvorhabens an die Versorgung
Gut geplant ist halb gewonnen. Mit wenigen Schritten können Sie Ihre fachgerechte Versorgung mit Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser sicherstellen. Wichtig ist vor allem, dass Sie ausreichend Vorlaufzeit einkalkulieren. Deswegen unsere Bitte:
Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Bauvorhaben.
Unsere Ansprechpartner beraten Sie zu den verschiedenen Anschlussmöglichkeiten. Auch für Baustrom- und Bauwasser-Angebote sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Auf diesen Seiten sind wichtige Hinweise für einen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Elektrizitäts-, Erdgas- und Trinkwasserversorgung in Frage und Antwort zusammengestellt.
Herstellung des Netzanschlusses
Die Herstellung der Hausanschlüsse erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Meistern, sobald der Baukostenzuschuss und die unterzeichneten Auftragsunterlagen bei den Stadtwerken eingegangen sind. Die Hausanschlusskosten-Rechnung erhalten Sie nach Herstellung des Hausanschlusses.
Die Inbetriebnahme erfolgt, wenn Ihr Installationsunternehmen die Anlage als "nach den technischen Vorschriften fertig" meldet und einen Termin zum Einbau der Messeinrichtungen vereinbart.
Der Hausanschlussraum bei Mehrfamilienhäusern sollte DIN 18012 entsprechen.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist ausreichend Platz für die Hausanschlüsse im UG des Bauvorhabens vorzusehen.
Zur Erhöhung der Sicherheit gegen Manipulation ist bei Mehrfamilienhäusern zu gewährleisten, dass die Gashauseinführung, sowie die Gaszählerplätze nicht in allgemein zugänglichen Räumen installiert werden.
Allgemein zugängliche Räume bei Mehrfamilienhäusern sind Treppenhaus, Kellergänge, Gemeinschafts-, Trocken-, und Abstellräume. Hauseinführungen und Zählerplätze befinden sich idealerweise im Hauseinführungsraum oder im Heizraum des Gebäudes.
Ist es nicht möglich, die Gaszähler in einen oben genannten Raum zu installieren, müssen die Zähler durch einen belüfteten Schrank, Gitterverwahrung oder ähnlichem geschützt werden.
Um Schäden zu vermeiden, sind die folgenden Hinweise zu beachten
Dieses Merkblatt gilt für Arbeiten aller Art im Bereich von Versorgungsleitungen (Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Telekommunikationsleitungen) in öffentlichen und privaten Grundstücken im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Quickborn GmbH.