Mehr-/ Mindermengen

Ergebnisse der Differenzbilanzierung (§ 12 Abs. 3 Satz 3 StromNZV)

Die Stadtwerke Quickborn führen keinen eigenen Differenzbilanzkreis, da weniger als 100.000 Kunden angeschlossen sind.

Einheitlicher Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen (§ 13 Abs. 3 Satz 5 StromNZV)

Die Preise der Jahresmehr- und mindermengen stellen wir Ihnen nachfolgend als Download-Datei zur Verfügung.

Abrechnung von Mehr- und Mindermengen ab April 2016

Gemäß Mitteilung Nr. 46 zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas vom 22.01.2015 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier "Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas" vom 14. Oktober 2014 und den zu-gehörigen Anlagen beschrieben.

Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom erfolgt vom BDEW (nachfolgender LINK) gemäß der Darstellung in Anlage 1 zur Prozessbeschreibung der Verbände. In der veröffentlichten csv-Datei (CSV   Mehr-Mindermengen-Preise-Strom) sind für jeden Anwendungsmonat die Preise in ct/kWh mit vier Nachkommastellen angegeben. Zusätzlich steht eine Excel-Datei (XLS    Mehr-Mindermengen-Preise-Strom-mit-Berechnung) bereit, in der die Berechnung anhand der Arbeitswerte und Kosten nachvollzogen werden kann.

Download Mehr- und Mindermengenpreise für Strom ab April 2016