Mehr- und Mindermengenabrechnung Gas
Preisbildung
Die Ermittlung und Abrechnung der Mehr- und Mindermengen erfolgt nach den jeweils geltenden Marktregeln und der jeweils geltenden Kooperationsvereinbarung Gas.
Mehr-/Mindermengenpreise
Die Preise, die für die Mehr-Minder-Mengen-Abrechnung zwischen der Stadtwerke Quickborn GmbH und den Lieferanten angewendet werden, werden vom marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber THE - TRADING HUB EUROPE im Internet veröffentlicht.
Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
Wir benötigen Ihre Anmeldebestätigung als Lieferer gem. § 78 Abs. 4 EnergieStV als Nachweis, dass diese Erdgaslieferungen steuerfrei an einen Lieferer im Sinne des § 38 EnergieStG geliefert wurden. Sollten Sie uns diesen Nachweis nicht erbringen, so sind wir verpflichtet, zusätzlich die Energiesteuer in Rechnung zu stellen.