Mehr- und Mindermengenabrechnung Gas

Preisbildung

Der monatliche durchschnittliche Mehr-/Mindermengenpreis ist das ungewichtete arithmetische Mittel der für die Gastag des jeweiligen Monats geltenden, veröffentlichten, positiven und negativen Ausgleichsenergiepreise, die gemäß Anlage 3 § 27 Ziff. 3 KoV ermittelt werden.

Für die Abrechnung von RLM-Mehr-/Mindermengen kommt der jeweilige monatliche durchschnittliche Mehr-/Mindermengenpreis zum Ansatz. Der SLP Mehr-/Mindermengenpreis errechnet sich als Mittelwert aus den monatlich durchschnittlichen RLM-Mehr-/ Mindermengenpreisen der Monate Januar bis Dezember des zurückliegenden Jahres.

Mehr-/Mindermengenpreise

Die Preise, die für die Mehr-Minder-Mengen-Abrechnung zwischen den Stadtwerke Quickborn GmbH und den Lieferanten angewendet werden, werden vom marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber THE - TRADING HUB EUROPE im Internet veröffentlicht.

Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsastzsteuer.

Wir benötigen Ihre Anmeldebestätigung als Lieferer gem. § 78 Abs. 4 EnergieStV als Nachweis, dass diese Erdgaslieferungen steuerfrei an einen Lieferer im Sinne des § 38 EnergieStG geliefert wurden. Sollten Sie uns diesen Nachweis nicht erbringen, so sind wir verpflichtet, zusätzlich die Energiesteuer in Rechnung zu stellen.