Messwesen
Vertragsmanagement
Die Verträge werden durch unseren Dienstleister, die EVU-Assist GmbH, Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt geschlossen.
Anzeige nach Ziffer 6 Beschluss BK6-09-034 - Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens
Die Stadtwerke Quickborn GmbH macht von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 09.09.2010 (Az.: BK6-09-034) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Messstellenbetreibern/ Messdienstleistern Informationen diskriminierungsfrei zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Vereinbarung zu Geschäftsprozessen und Datenformaten analog zu Tenor 5 GPKE
Die Stadtwerke Quickborn GmbH bietet allen Messtellenbetreibern/ Messdienstleistern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte analog zu Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.