Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederdruck
Veröffentlichung gemäß § 36 Abs. 1 EnWG
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Quickborn für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Quickborn für die Erdgasversorgung von Tarifkunden. Es gelten die angegebenen Tarifpreise sowie die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (GasGVV) einschließlich der ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Quickborn zur GasGVV.
Veröffentlichung nach § 20 Abs. 1 EnWG und § 3 Abs. 4 GasNZV
Lieferantenrahmenvertrag
Im Bereich der Lieferantenrahmenverträge arbeiten wir mit einem Dienstleister, der EVU-Assist GmbH, Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt zusammen, der für die Stadtwerke Quickborn GmbH die Vertragsabwicklung wahrnimmt.
Für die Belieferung von Endkunden stellen wir hier den Lieferantenrahmenvertrag zur Verfügung.
Netznutzung durch Letztverbraucher
Als Endverbraucher brauchen Sie keinen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Netznutzung wird mit Ihrem Gaslieferanten vertraglich über einen Lieferantenrahmenvertrag vereinbart. Der Liefervertrag mit Ihrem Gaslieferanten beinhaltet somit also auch die Netznutzung. Nur bei großen industriellen Netzkunden und in absoluten Ausnahmefällen wird auf Wunsch des Anschlussnutzers direkt ein individueller Netznutzungsvertrag geschlossen, wenn dessen Gaslieferungsvertrag das nicht abdeckt.
Vorläufige Netzentgelte (§ 20 Abs. 1 EnWG)
Die Stadtwerke Quickborn GmbH weist darauf hin, das zum 15.10. des Jahres, an dieser Stelle, eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG erfolgt.
Vorläufige Netzentgelte (§ 20 Abs. 1 EnWG)
Die Stadtwerke Quickborn weisen darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2025 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2025 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
Im folgenden pdf-Dokument finden Sie die Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas gültig ab 01.01.2025
Netzentgelte (§ 27 Abs. 1 GasNEV)
Im folgenden pdf-Dokument finden Sie die Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas gültig ab 01.01.2024
Netzentgelte (§ 27 Abs. 1 GasNEV) vergangene Jahre
In den folgenden pdf-Dokumenten finden Sie die Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der vergangenen Jahre
- Preisblatt NE SWQ Gas 01.01.2023.pdf (37,9 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01.01.2022.pdf (38,1 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01.01.2021.pdf (179,6 KiB)
- SWQ NNE endgueltig Gas 2020 Preisblatt_USt_16Proz.pdf (572,9 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2020.pdf (37,3 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2019.pdf (126,7 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2018.pdf (423,2 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2017.pdf (101,5 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2016.pdf (98,8 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2015.pdf (54,3 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2014.pdf (88,2 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2013.pdf (63,8 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2012.pdf (65,6 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2011.pdf (256,4 KiB)
- Preisblatt NE SWQ Gas 01 01 2010.pdf (282,1 KiB)
Standardlastprofilverfahren
Die Stadtwerke Quickborn GmbH wenden ein analytisches Standardlastprofilverfahren mit Optimierungsfaktoren an.
Bei der täglichen Allokation werden bilanzierungsperiodenabhängige, anwendungsspezifische Parameter berücksichtigt. Diese werden den Transportkunden täglich an D-1 bis spätestens 12:00 Uhr per elektronischem Nachrichtenformat SLPASP mitgeteilt.
Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren sind unter folgendem Link veröffentlicht:
anwendungsspezifische Parameter
Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht:
Stadtwerke Quickborn GmbH
Herr Udo Stoeter
Pinneberger Straße 2
25451 Quickborn
Telefon: (04106) 616 - 154
Telefax: (04106) 616 - 161
E-Mail: info@stadtwerke-quickborn.de