Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederdruck

Veröffentlichung gemäß § 36 Abs. 1 EnWG

Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Quickborn für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Quickborn für die Erdgasversorgung von Tarifkunden. Es gelten die angegebenen Tarifpreise sowie die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (GasGVV) einschließlich der ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Quickborn zur GasGVV.

Musterverträge

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 1 EnWG und § 3 Abs. 4 GasNZV

Lieferantenrahmenvertrag

Im Bereich der Lieferantenrahmenverträge arbeiten wir mit einem Dienstleister, der EVU-Assist GmbH, Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt zusammen, der für die Stadtwerke Quickborn GmbH die Vertragsabwicklung wahrnimmt.
Für die Belieferung von Endkunden stellen wir hier den Lieferantenrahmenvertrag zur Verfügung.

Netznutzung durch Letztverbraucher

Als Endverbraucher brauchen Sie keinen Netznutzungsvertrag abschließen. Die Netznutzung wird mit Ihrem Gaslieferanten vertraglich über einen Lieferantenrahmenvertrag vereinbart. Der Liefervertrag mit Ihrem Gaslieferanten beinhaltet somit also auch die Netznutzung. Nur bei großen industriellen Netzkunden und in absoluten Ausnahmefällen wird auf Wunsch des Anschlussnutzers direkt ein individueller Netznutzungsvertrag geschlossen, wenn dessen Gaslieferungsvertrag das nicht abdeckt.

Netzentgelte

Vorläufige Netzentgelte (§ 20 Abs. 1 EnWG)

Die Stadtwerke Quickborn GmbH weist darauf hin, das zum 15.10. des Jahres, an dieser Stelle, eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG erfolgt.

Netzentgelte (§ 27 Abs. 1 GasNEV)

Im folgenden pdf-Dokument finden Sie die Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas gültig ab 01.01.2024

Netzentgelte (§ 27 Abs. 1 GasNEV) vergangene Jahre

In den folgenden pdf-Dokumenten finden Sie die Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der vergangenen Jahre

Lastprofilverfahren

Standardlastprofilverfahren

Die Stadtwerke Quickborn GmbH wenden ein analytisches Standardlastprofilverfahren mit Optimierungsfaktoren an.
Bei der täglichen Allokation werden bilanzierungsperiodenabhängige, anwendungsspezifische Parameter berücksichtigt. Diese werden den Transportkunden täglich an D-1 bis spätestens 12:00 Uhr per elektronischem Nachrichtenformat SLPASP mitgeteilt.

Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren sind unter folgendem Link veröffentlicht:

anwendungsspezifische Parameter

Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren des Netzbetreibers, sowie die verfahrensspezifischen Parameter sind unter folgendem Link veröffentlicht:

verfahrensspezifische Parameter

Ansprechpartner

Stadtwerke Quickborn GmbH
Herr Udo Stoeter
Pinneberger Straße 2
25451 Quickborn

Telefon: (04106) 616 - 154
Telefax: (04106) 616 - 161
E-Mail: