GPKE
Entsprechend der Festlegung der Bundesnetzagentur haben wir ab dem 01.08.2007 die Prozesse in unserem Hause nach BK6-06-009 umgestellt.
Kommunikationsdatenblatt - Strom
Reverse Charge - Nachweis Wiederkäuferbescheinigung
- 20250210 Nachweis StwQ - WiederVK Strom_Gas..pdf (425,3 KiB)
- 20210121 Nachweis StwQ - WiederVK Strom_Gas.pdf (57,5 KiB)
- 20200202 Nachweis StwQ - WiederVK Strom_Gas.pdf (48,8 KiB)
- 20180928 Nachweis StwQ - WiederVK Strom.pdf (49,0 KiB)
- 20151012 Nachweis StwQ - WiederVk Strom.pdf (85,3 KiB)
- 20141017 Nachweis StwQ - WiederVk Strom.pdf (91,4 KiB)
Anzeige nach Ziffer 6 Beschluss BK6-06-009 - GPKE Strom
Die Stadtwerke Quickborn GmbH macht von der Option nach Ziffer 6 Satz 1 des Tenors des Beschlusses der BNetzA vom 11.07.2006 (Az.: BK6-06-009) Gebrauch.
Es wird versichert, dass den übrigen Lieferanten Informationen diskriminierungsfrei zu gleichwertigen Zeitpunkten sowie in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität zur Verfügung gestellt werden.
Vereinbarung zu Geschäftsprozessen und Datenformaten nach Tenor 5
Die Stadtwerke Quickborn GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) an.
In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/ Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS-Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung werden zwar UTILMD-Nachrichten zwischen Netzbetreiber und Netznutzer versandt, wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten ist die Änderung jedoch nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, dass ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.