Ihr Weg zum Hausanschluss (Netzanschluss)
Sie möchten ein Gebäude an unser Versorgungsnetz Strom anschließen?
Unser technischer Kundenservice ist gerne für Sie da. Ihre Unterlagen können Sie gerne auch an unsere allgemeine Postanschrift senden. Für ein persönliches Gespräch möchten wir Sie bitten, im Vorwege einen Termin zu vereinbaren.
in unserem Kundenzentrum in Quickborn in der Pinneberger Straße 2
oder unter
netzanschluss@stadtwerke-quickborn.de
Telefon: (04106) 616 – 600
Montag – Donnerstag...7.30 – 15.30 Uhr
Freitag.............................7.30 – 12.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Der Anschluss eines Bauvorhabens an die Versorgung
Gut geplant ist halb gewonnen. Mit wenigen Schritten können Sie Ihre fachgerechte Versorgung mit Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser sicherstellen. Wichtig ist vor allem, dass Sie ausreichend Vorlaufzeit einkalkulieren. Deswegen unsere Bitte:
Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Bauvorhaben.
Unsere Ansprechpartner beraten Sie zu den verschiedenen Anschlussmöglichkeiten. Auch für Baustrom- und Bauwasser-Angebote sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Auf diesen Seiten sind wichtige Hinweise für einen Anschluss Ihres Bauvorhabens an die Elektrizitäts-, Erdgas- und Trinkwasserversorgung in Frage und Antwort zusammengestellt.
Herstellung des Netzanschlusses
Die Herstellung der Netzanschlüsse erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Meistern, sobald der Baukostenzuschuss und die unterzeichneten Auftragsunterlagen bei den Stadtwerken eingegangen sind. Die Netzanschlusskosten-Rechnung erhalten Sie nach Herstellung des Netzanschlusses.
Die Inbetriebnahme erfolgt, wenn Ihr Installationsunternehmen die Anlage als "nach den technischen Vorschriften fertig" meldet und einen Termin zum Einbau der Messeinrichtungen vereinbart.
Da bei jedem Bauvorhaben aber auch ganz spezielle Fragestellungen auftreten, erhebt die Auflistung von Fragen und Antworten keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet jedoch einen ersten Einstieg in die zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen.
- Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
- Wer beantragt den Hausanschluss?
- Wo müssen die einzelnen Gewerke beantragt werden?
- Wer legt die Leitungsführung fest?
- Was ist bei der Hauseinführung zu beachten (druckwasserdichter Hausanschluss)?
- Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?
- Kann während der Bauzeit bereits Wasser bezogen werden (Bauwasser)?
- Kann während der Bauzeit bereits elektrische Energie bezogen werden (Baustrom)?
- Welche Voraussetzungen müssen vom Baulichen her gegeben sein, damit Ihr Versorgungsunternehmen die Hausanschlüsse installiert?
- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen Anschluss und Versorgung?
- Erforderliche Voraussetzungen zur Abnahme der Anlage (Zählersetzung)
- Was der Bauherr zusätzlich wissen muss
Was ist bei der Bauplanung zu beachten?
Für die Einbringung der Hausanschlüsse aller 3 Versorgungsarten (Elektrizität, Gas und Trinkwasser) ist bauseitig ein geeigneter Raum (Hausanschlussraum), entsprechend den Vorgaben der DIN 18012 (bzw. dem "Merkblatt für Hausanschlüsse" der Stadtwerke Quickborn), vom Bauherrn zur Verfügung zu stellen. Dieser Raum muss frostfrei, trocken, begehbar und für die Beauftragten der Stadtwerke leicht zugänglich sein.
(In Mehrfamilienhäusern ab 2 Wohneinheiten ist vor allem der Gas-Hausanschluss in einem nicht allgemein zugänglichen Raum vorzusehen. Um den Mitarbeitern des Entstörungsdienstes der Stadtwerke einen unverzüglichen Zutritt zu gewähren, ist ein sogenannter Wandtresor für die Hinterlegung von Schlüsseln, entsprechend den Vorgaben des "Merkblatts für Hausanschlüsse", zu setzen)
Er darf außerdem nicht gleichzeitig Aufstellungsraum von Feuerstätten oder Lagerraum von Brennstoffen etc. sein. Die Hauseinführung sollte in - oder in Nähe - der straßenwärts gelegenen Hauswand vorgesehen werden.)
Die Herstellung der Anschlüsse ist in jedem Fall mindestens 4 Wochen vor der geplanten Hausanschlussverlegung mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke abzustimmen.
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Wer beantragt den Hausanschluss?
Der Hausanschluss wird vom Bauherrn in Verbindung mit einem für die jeweilige Versorgungsart (Elektrizität, Gas, Trinkwasser) zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen bei den Stadtwerken beantragt. Die entsprechenden Formblätter liegen bei diesen Firmen vor bzw. können durch die Firmen bei den Stadtwerken angefordert werden. Um Verzögerungen im Ablauf zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Vorwege bei dem gewählten Installationsunternehmen zu erfragen, ob für die Gas- und Wasserinstallation ein Vertragsverhältnis mit dem Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) besteht.
Für die Bearbeitung der Antragsunterlagen werden auf jeden Fall
- ein verbindlicher Lageplan (1:500)
- sowie Keller- bzw. Untergeschosszeichnungen (1:100) benötigt!
Wir weisen nochmals darauf hin, dass das Anmeldeverfahren, die Herstellung und die Inbetriebnahme des Anschlusses eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ersparen Sie sich und Ihrem Versorgungsunternehmen bitte unnötigen Terminärger und stellen Sie die Anträge so rechtzeitig wie möglich.
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Wo müssen die einzelnen Gewerke beantragt werden?
- in den Gemeinden: Alveslohe, Bevern, Bilsen, Bullenkuhlen, Heede, Hemdingen, Langeln
Trinkwasseranmeldung: WVZV Rantzau, Chemnitzstr. 30, 25355 Barmstedt
Gasanmeldung: Stadtwerke Quickborn GmbH, Pinneberger Str. 2, 25451 Quickborn
- in der Gemeinde Ellerau
Trinkwasseranmeldung: Kommunalbetriebe Ellerau, Berliner Damm 2, 25479 Ellerau
Stromanmeldung: Stadtwerke Quickborn GmbH, Pinneberger Str. 2, 25451 Quickborn
- in der Gemeinde Seeth-Ekholt
Trinkwasseranmeldung: WVZV Rantzau, Chemnitzstr. 30, 25355 Barmstedt
- in der Stadt Quickborn
Trinkwasser-, Gas- und Stromanmeldung: Stadtwerke Quickborn GmbH, Pinneberger Str. 2, 25451 Quickborn
Wer legt die Leitungsführung fest?
Der Verlauf der Hausanschlussleitungen, zwischen den Haupt-Versorgungsleitungen und der Hauseinführung, ist mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtwerke im Rahmen der Festlegung der Hauseinführung etc. abzustimmen. Die Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgt in einem gemeinsamen Graben. Hierbei ist das Kabel- und Leitungsmerkblatt zu beachten
Was ist bei der Hauseinführung zu beachten (druckwasserdichter Hausanschluss)?
Für die Durchführung der Leitungen durch die Bodenplatte wird eine Kernbohrung gemacht und mit Quellmörtel abgedichtet. Es kann auch eine entsprechende Aussparung durch einen Styroporklotz vorgenommen werden.
Die Stadtwerke sorgen bei der Hauseinführung am Gebäude für einen wasserdichten Abschluss des Rohres zum Durchbruch bzw. zur Mauerdurchführung. Sollte ein druckwasserdichter Abschluss gewünscht oder erforderlich werden, so wird eine spezielle Dichtung eingebaut. Die entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom Kunden zu tragen.
Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?
NEIN!
Sie darf nur durch das entsprechende Vertrags-Installationsunternehmen hergestellt und unterhalten werden, welches die einschlägigen technischen Regeln und die besonderen Vorschriften Ihres Versorgungsunternehmens zu beachten hat.
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Kann während der Bauzeit bereits Wasser bezogen werden (Bauwasser)?
Wasser zu Bauzwecken kann bezogen werden, sofern eine Wasserversorgungsleitung in Ihrer Straße bzw. in Ihrem Wohnweg vorhanden und diese zur Versorgung freigegeben ist. Der Bezug von Trinkwasser zu Bauzwecken erfordert die Erstellung eines Bauwasseranschlusses, der zu einem großen Teil für den endgültigen Hausanschluss wiederverwendet werden kann. Die Kosten dieses Anschlusses werden nicht durch die Hausanschlusspauschale abgedeckt und sind vom Bauherrn zu tragen!
Der Bauwasseranschluss ist vom Bauherrn schriftlich bei den Stadtwerken anzumelden (siehe Formblatt „Bauwasser“)
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Kann während der Bauzeit bereits elektrische Energie bezogen werden (Baustrom)?
Elektrische Energie zu Bauzwecken kann, sofern dies die Kapazität des vorhandenen Versorgungsnetzes zulässt, jeweils vom nächstgelegenen oberirdischen Anschlusspunkt (Transformatorenstation, Kabelverteilerschrank oder Freileitungsmast) bezogen werden. Eine Übergabestelle (Baustellenverteiler mit Messplatz und Schutzeinrichtungen) sowie die Versorgungsleitung zwischen dem o. g. Anschlusspunkt und der Baustelle sind vom Bauherrn beizustellen und auf seine Veranlassung hin von einem Vertrags-Installationsunternehmen zu installieren.
Der Anschluss an das Versorgungsnetz selbst erfolgt durch das Versorgungsunternehmen zu Lasten des Bauträgers.
Der Baustromanschluss ist vom Bauherrn über ein zugelassenes Vertrags-Installationsunternehmen bei den Stadtwerken Quickborn GmbH unter Angabe des elektrischen Leistungsbedarfs anzumelden (siehe Stromantrag).
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Welche Voraussetzungen müssen vom Baulichen her gegeben sein, damit Ihr Versorgungsunternehmen die Hausanschlüsse installiert?
Außer den bisher genannten Voraussetzungen muss vor der Installation von Hausanschlüssen der Bereiche Elektrizität, Gas und Wasser, der Hausanschlussraum trocken und verschließbar sein. Die Trasse der Hausanschlussleitungen muss, einschließlich eines Sicherheitsabstandes und Raumes für Erdaushub, frei von jeglichem Baumaterial und Geräten sein. Im Bereich der Hauseinführung dürfen sich keinerlei Gerüste oder andere bodenbelastende Bauteile befinden.
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Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen Anschluss und Versorgung?
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und Ihrem Versorgungsunternehmen sind für die drei Versorgungsbereiche Gas, Wasser sowie Elektrizität die jeweiligen "Allgemeinen Versorgungsbedingungen" (StromGVV, GasGVV oder AVBWasserV). Die AVB werden von Ihnen mit der Stellung der Anträge zum Elektrizitäts-, Gas- oder Wasseranschluss anerkannt. Die jeweils zutreffenden Rechtsgrundlagen liegen in den Geschäftsräumen Ihres Versorgungsunternehmens zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Wunsch gerne zugesandt.
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Erforderliche Voraussetzungen zur Abnahme der Anlage (Zählersetzung)
Ansprechpartner der Stadtwerke während der Bauphase sind für die Gewerke Gas, Wasser und Elektrizität jeweils die von Ihnen beauftragten Installationsunternehmen.
Diese melden die jeweilige Installation als fertig und sorgen auf Seiten des Gasinstallateurs für die Koordinierung der Termine zwischen dem Schornsteinfegermeister und den Stadtwerken, sodass eine Abnahme erfolgen kann. (Weitere Voraussetzung für die Abnahme ist die ordnungsgemäß vorliegende Bezahlung (s. u.).
Die Montage des Gas- bzw. Wasserzählers ist mindestens 3 Arbeitstage vor der von Ihnen geplanten Abnahme in der Zeit von Montag - Donnerstag 07.30 - 15.30 Uhr und freitags 7.30 – 12.00 Uhr mit der Abteilung Netzanschluss der Stadtwerke unter der Rufnummer (04106) 616 - 600 zu vereinbaren.
Die Montage des Stromzählers dementsprechend, mindestens 3 Arbeitstage vor der Abnahme mRufnummer (04106) 616 - 600.
(Die Abnahmen erfolgen in der Geschäftszeit von Montag - Donnerstag von 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr.)
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Was der Bauherr zusätzlich wissen muss
Mit der Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungs-, Gasrohr- oder Wasserrohrnetz erteilt der Antragsteller den Auftrag zur Herstellung des jeweiligen Hausanschlusses. Der Antragsteller (Grundstückseigentümer) erhält aufgrund der Anmeldung ein Angebot. mit diesem Angebot erhalten Sie auch entsprechende Netzanschlussverträge. Bitte senden Sie uns beide Exemplare unterschrieben zurück. Nach Unterzeichnung durch die Stadtwerke Quickborn GmbH erhalten Sie eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen. (Der im Angebot aufgeführte Gesamtbetrag ist nach Erstellung des jeweiligen Hausanschlusses, jedoch so rechtzeitig zu überweisen, dass der Betrag den Stadtwerken vor der von Ihnen gewünschten Inbetriebnahme der Gas-, Trinkwasser- und Stromanlage zur Verfügung steht).
Der Hausanschlussraum bei Mehrfamilienhäusern sollte DIN 18012 entsprechen.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist ausreichend Platz für die Hausanschlüsse im UG des Bauvorhabens vorzusehen.
Zur Erhöhung der Sicherheit gegen Manipulation ist bei Mehrfamilienhäusern zu gewährleisten, dass die Gashauseinführung, sowie die Gaszählerplätze nicht in allgemein zugänglichen Räumen installiert werden.
Allgemein zugängliche Räume bei Mehrfamilienhäusern sind Treppenhaus, Kellergänge, Gemeinschafts-, Trocken-, und Abstellräume. Hauseinführungen und Zählerplätze befinden sich idealerweise im Hauseinführungsraum oder im Heizraum des Gebäudes.
Ist es nicht möglich, die Gaszähler in einen oben genannten Raum zu installieren, müssen die Zähler durch einen belüfteten Schrank, Gitterverwahrung oder ähnlichem geschützt werden.
Um Schäden zu vermeiden, sind die folgenden Hinweise zu beachten:
Dieses Merkblatt gilt für Arbeiten aller Art im Bereich von Versorgungsleitungen (Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Telekommunikationsleitungen) in öffentlichen und privaten Grundstücken im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Quickborn GmbH.